Urteil mit Signalwirkung
Es ist ein historisches Urteil, welches das Bundesverfassungsgericht gestern, 29.4.2021, in Karlsruhe verkündet hat: Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung von 2019 ist in Teilen verfassungswidrig. Damit gab das Gericht vier Verfassungsklagen statt, die überwiegend junge Klima-Aktivist:innen eingereicht hatten. Laut Urteil bedroht zu wenig Klimaschutz die Freiheitsrechte dieser und kommender Generationen. Der Schutz dieser Freiheitsrechte sei jedoch Aufgabe des Staates – und das Klimaschutzgesetz greift dem Gericht dahingehend zu kurz. Es gäbe nicht ausreichend Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab 2031, heißt es in der Erklärung. Das verschiebe die Gefahren des Klimawandels auf die Zeit danach und somit zulasten der jüngeren Generation, so die Richter. Das Ziel, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer drastischeren und kurzfristigeren Maßnahmen zu schaffen – auf Kosten der im Grundgesetz geschützten Freiheiten. Die Bundesregierung muss nun bis Ende 2022 nachbessern.
„Gerechter Klimaschutz ist nicht nice to have. Das ist unser Grundrecht, und das wissen wir ab heute offiziell.“
Luisa Neubauer
Wir freuen uns sehr über den überraschenden und großartigen Erfolg der Verfassungsklagen und befürworten ein strikteres Klimaschutzgesetz in Deutschland. Den Klimawandel aufzuhalten ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die wir alle stemmen müssen – nicht nur die junge sowie zukünftige Generationen. Entsprechend unterstützen und beraten wir unsere Kunden bei Projekten inhaltlich sowie in der Umsetzung auch zu den Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
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